
Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten einer Lungensportgruppe und die dafür notwendigen Voraussetzungen
Eine wichtige Frage beim Aufbau einer Lungensportgruppe ist die nach der Finanzierung der Gruppe.
Die nachfolgenden Informationen sollen bei der Klärung dieser Frage helfen, wobei natürlich für jede Lungensportgruppe ein individueller Finanzierungsplan erstellt werden muss. Schließlich sind Ausgaben und Einnahmen von Gruppe zu Gruppe unterschiedlich.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Lungensport Bestandteil eines Reha-Sportvereins
Lungensportgruppen sind in aller Regel Bestandteil eines Rehabilitations- oder Behinderten-Sportvereins oder haben sich selbst als ein solcher Verein konstituiert. Letzteres ist sicher empfehlenswert, wenn die Lungensportgruppe von einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis betreut wird.
Der Verein sollte mit seiner Lungensportgruppe Mitglied des jeweiligen Landesbehinderten Sportverbandes (BSV) sein.
Jede Lungensportgruppe braucht lizenzierte Übungsleiter
Die Lungensportgruppe wird von einer Übungsleiterin/ einem Übungsleiter geleitet, die/der über eine entsprechende Lizenz des BSV für Asthmasport oder Lungensport verfügt.
Die Ausbildung und Lizenzvergabe für Übungsleiterinnen/Übungsleiter Asthmasport bzw. Lungensport werden von den Landesbehindertensportverbänden bzw. vom Deutschen Behindertensportverband betrieben. Zentrale Anlaufstelle ist Herr Ralph Kuckuck, Deutscher Behinderten-Sportverband, Friedrich-Alfred-Straße 10, 47055 Duisburg, Telefon: 0203/71 74176. Die Adressen der Landesbehindertensportverbände entnehmen Sie bitte der Adressliste.
Einstiegsuntersuchung und ärztliche Verordnung
Die Teilnehmer einer Lungensportgruppe sollen vor Eintritt in die Gruppe von ihrem behandelnden (Fach-)Arzt untersucht werden. Danach wird Lungensport mit dem "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/ Funktionstraining" vom Arzt verordnet. Für die ärztliche Verordnung/Bescheinigung ist die Gebühr nach Nr. 72 BMÄ/E-GO berechnungsfähig. Die Untersuchung und die Verordnung sollen halbjährlich wiederholt werden.
Genehmigung der Kasse
Mit dem "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining" sucht der Patient seine Krankkasse auf und lässt sich die Maßnahme bestätigen. Patienten, die nicht sozialversichert sind, stellen nach der Verordnung des Lungensports durch den Arzt, einen formlosen Antrag bei ihrer Krankenkasse und erhalten danach eine entsprechende Vergütung.
Unterlagen für den Übungsleiter und den begleitenden Arzt der Lungensportgruppe
Mit der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und den "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining", der inzwischen die ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse enthält, geht der Patient zu seiner Lungensportgruppe und übergibt die Unterlagen der Übungsleiterin/dem Übungsleiter, der sich seinerseits mit dem die Gruppe begleitenden Arzt abstimmt und ihm den ärztlichen Untersuchungsbefund vorlegt.
Ein Arzt begleitet die Gruppe
Jede Lungensportgruppe wird von einem Arzt begleitet. Sind in der Gruppe nur Teilnehmer mit leichten oder mittelschweren Krankheitsbildern, reicht es aus, wenn der Arzt ab und zu bei den Übungsstunden dabei, sonst aber rufbereit ist. Sind in der Gruppe Patienten mit einer schweren Erkrankung, ist es notwendig, dass ein Arzt bei den Übungsstunden anwesend ist (vergleiche dazu: "Empfehlungen der Deutschen Atemwegsliga zum Sport und körperlichen Training bei Patienten mit obstruktiven Atemwegserkrankungen")
Kosten einer Lungensportgruppe
Die Kosten für die Aktivitäten einer Lungensportgruppe können sehr unterschiedlich sein.
Sie setzen sich zusammen aus:
- Werbemaßnahmen für die Lungensportgruppe
- Verwaltungsmaßnahmen für die Lungensportgruppe
- Honorare für Übungsleiter und ärztliche Betreuung
- Raummiete
- Materialbeschaffung incl. Notfallkoffer
- Versicherung der Teilnehmer und der Übungsleiter/Ärzte
- Sonstiges
Unter Berücksichtigung dieser Positionen sollte jede Lungensportgruppe zusammen mit dem Verein, dem die Gruppe angehört, prüfen, welche Kosten gerade für diese Lungensportgruppe zu erwarten sind.
Finanzierungsmöglichkeiten
Bei der Finanzierung der Lungensportgruppe sollten verschiedene Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Behindertensportverband/Landesportbund
In der Einstiegsphase sollte beim Landesbehinderten-Sportverband oder beim Landessportbund nachgefragt werden, ob eine Unterstützung eines zeitlich begrenzten Kurses möglich ist.
Obwohl von Bundesland zu Bundesland verschieden, lohnt sich die Anfrage allein schon dann, wenn für eine begrenzte zeitliche Dauer eine Teilfinanzierung, z.B. wenigstens die Übernahme der Versicherungskosten, möglich wäre.
Reha-Sportverein
Zum anderen sollte beim Rehabilitationssportverein/ Behindertensportverein oder bei der Institution, der sich die Lungensportgruppe angeschlossen hat, nachgefragt werden, ob eine Anschubfinanzierung möglich ist.
Sponsoren
In der Startphase einer Lungensportgruppe wäre es darüber hinaus günstig, wenn die Gruppe Sponsoren finden könnte (Sportgeschäfte, Sparkassen u.a.m.)
Krankenkassen
Aufgrund der oben beschriebenen Voraussetzungen und der Verordnung des Lungensports durch den Arzt sowie der Genehmigung der Maßnahme durch die Krankenkasse gewährt diese dem Verein für jedes Mitglied der Lungensportgruppe und jede Übungseinheit ca. € 5,00.
Dazu muss die Teilnahmebestätigung des Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining für jeden Teilnehmer eingereicht werden. Außerdem muss der Teilnehmer möglichst bei allen Übungsstunden teilgenommen haben.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen kann über den Landesbehindertensportverband erfolgen.