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Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining (Formular 56)

Die Vertragsärzte der GKV verordnen bei medizinischer Notwendigkeit Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining auf dem zwischen den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vereinbarten Formular. Ein Muster des Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining, gültig ab 1.7.2011, können Sie sich hier herunterladen.
Für die Verordnung durch den Vertragsarzt sind in der Regel Originalformulare (keine Kopien) zu benutzen. Die direkte Angabe einer lokalen Lungengruppe im Rahmen der Antragstellung ist dabei in der Regel vorteilhaft. Ein Verzeichnis der Lungensportgruppen in Deutschland finden Sie unter: http://www.lungensport.org/lungensport-register.html

Für Privatversicherte gilt:
Lungensport für Privatversicherte wird in der Regel vom jeweiligen Arzt ebenfalls auf dem Formular 56 verordnet.
Mit der Verordnung sucht der Versicherte dann eine Lungensporteinrichtung auf und erhält einen Kostenvoranschlag. Mit diesem Kostenvoranschlag/dieser Honorarvereinbarung geht der Versicherte dann zu seiner PKV und bittet dort um Kostenübernahme. In der Regel erfolgt dann eine klare Auskunft der Versicherung zur Kostenübernahme. Meist ist es so, dass der Privatversicherte – wie auch ein Kassenpatient – seine Teilnahme an den Lungensportkursen per Unterschrift bestätigt. In der Regel tritt der Patient dann gegenüber der Lungensporteinrichtung in Vorleistung und reicht die Kosten bei seiner Versicherung zur Erstattung ein.
Rehasport und damit auch Lungensport ist beihilfefähig.

 

Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) dürfen die Krankenkassen nach Bewilligung von Rehabilitationssport das eingereichte Formular Muster 56 ausschließlich dem Versicherten aushändigen. Eine Rücksendung an den Leistungserbringer (Rehabilitationssportgruppe, Funktionstrainingsgruppe) scheidet aus.
Der Vertragsarzt erhält für die Ausfüllung der Verordnungsformulare ein Honorar (Abrechnungsnummer 01621 EBM - 120 Pkt.). Die Verordnungsformulare sind sowohl von den Vertragsärzten als auch von den Krankenkassen vorzuhalten.

Gesetzliche Rentenversicherung (Formular G 850)

Bei Patienten, die zu Lasten der GRV rehabilitiert werden, können die Ärzte den Lungensport über das Formular G850 verordnen. Der Umfang der Verordnung erstreckt sich im allgemeinen auf eine Übungsveranstaltung pro Woche. In der Regel umfasst die Verordnung einen Zeitraum von 50 Einheiten innerhalb von 6 Monaten. Der Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Teilnahme. Die Verordnung verfällt, wenn das Training nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende der medizinischen Rehabilitationsleistung beginnt.

Informationen für Versicherte: Formular 852.

Eingangsuntersuchung

Vor Beginn des Trainings in Lungensportgruppen wird die Dokumentation verschiedener Befunde empfohlen, die im Allgemeinen im Rahmen einer Routineuntersuchung erhoben werden.
Als Serviceleistung stellt die AG Lungensport hier ein Formular zur Verfügung, das helfen kann, die Eingangsvoraussetzungen für den Lungensport festzuhalten.

Mustervordruck für Teilnahmebestätigung/Abrechnung

Abrechnungsgrundlage sind neben der Verordnung und Bewilligung/Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse die Teilnahmebestätigung der Versicherten. Auf der Teilnahmebestätigung hat der Übungsleiter/die Übungsleiterin die Angaben des/der Versicherten zu bestätigen. Des Weiteren hat der/die Versicherte jede Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining am gleichen Tag zu quittieren, u. a. um Abrechnungsmanipulationen vorzubeugen.
Für die Teilnahmebestätigung des/der Versicherten, die für jede Übungsveranstaltung zu leisten ist, sowie für die Abrechnung der Vergütungen wird sowohl für den Rehabilitationssport als auch für das Funktionstraining einschließlich Osteoporosegymnastik ein Mustervordruck zur Verfügung gestellt.